SPD unterstützen

Helfen Sie mit, die Menschen in Koblenz von der Sozial Demokratischen Partei zu überzeugen. Engagieren Sie sich und spenden Sie für eine starke SPD! Wir wollen auch in Zukunft eine erfolgreiche Politik für die Koblenzer Bürgerinnen und Bürger gestalten. Dabei freuen wir uns über jede Unterstützung.

 

 

Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Überweisung oder Scheck

Wir haben für Sie Möglichkeiten zusammengestellt, über die Sie unsere Arbeit in der SPD Koblenz-Altstadt-Mitte finanziell unterstützen können.

Überweisung von Ihrer Bank auf das SPD-Konto:

Sie können via Überweisung auf unser SPD-Konto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

SPD-Ortsverein Altstadt-Mitte
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE77 5705 0120 0000 1396 42
BIC: MALADE51KOB

Verwendungszweck „Spende SPD „Vorname – Name“

Bitte geben Sie ausserdem Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zustellen können. 

Spende per Scheck

Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck mit dem Verwendungszweck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:

SPD Koblenz-Altstadt-Mitte
Jörg Rienas
Chlodwigstraße 25
56068 Koblenz 

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.

Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die SPD bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 200 € kostet Sie dadurch im günstigsten Fall 100 € und bedeutet für die SPD bis zu 276 €,

Zusätzliche Hinweise

Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.

Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.

Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.

Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der SPD zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.

Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

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