Beim Thema Gestaltungsrichtlinie im Zusammenhang mit Außenmöblierung prallen die Rechtsauffassung und das bürgerliche Empfinden immer wieder aufeinander. Seit Jahren bemüht man sich von Seiten der Sozialdemokraten, das Vakuum aufzuarbeiten und gemeinsame Lösungsansätze zu finden, die zwischen Betreiber von Gaststätten sowie der Bürgerschaft einen Kompromiss ergeben könnten. Unabhängig von der Rechtslage, die leider die Voraussetzungen für einen Erlass zu einer Beseitigungsanordnung gemäß §41 Abs. 8 des Landesstraßengesetztes RLP nicht hergibt, sind solche Fälle von Außenmöblierung nicht hinnehmbar.

Fritz Naumann, SPD-Stadtratsmitglied: „Wir wollen natürlich zum Ausdruck bringen, dass in ca. 90% der Fälle Gastronomen optisch ansprechende Tische und Stühle, auch Loungemöbel im Außenbereich aufstellen. Dass aber auch aufdringliche gastronomische Möblierungen aufgrund der Rechtsprechung nicht beseitigt werden dürfen, ist nach wie vor nicht nachvollziehbar. Wer Europaletten als Außenbestuhlung als angebracht bezeichnet und sogar in einem ruhigen Straßenbild einordnet, hat Gestaltungsrichtlinien nicht verstanden. Wenn auch ästhetische Gesichtspunkte in der Rechtsprechung keinen Stellenwert haben, wird das gesamte Erscheinungsbild einer Altstadt geschädigt.“

Die entscheidende Frage bleibt im Raum stehen, weil alle Bemühungen von Seiten der Stadtverwaltung, die nachvollziehbar sind, nicht zum Ergebnis führen, weil die Rechtsprechung und somit die Gestaltungsrichtlinie nicht dazu beitragen, diese Möbel zu entfernen. Auch im Hinblick, dass immer wieder Beschweren aus der Bürgerschaft an die Kommunalpolitik herangetragen werden, will man die Auswüchse der Außenmöblierung in diesem Maße nicht hinnehmen. Man will von Seiten der Sozialdemokraten im SPD-Ortsverein Altstadt-Rauental die Angelegenheit der Außenmöblierung und der Gestaltungsrichtlinien der Stadt auch bei aller Rechtslage nicht aufgeben, um im Innen- und Altstadtbereich Verbesserungen herbeizuführen.

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